{BANNER_NEWP_QUER}
Herausgeber: 5.7.07
Original Articles Date:05.07.2007
eingestellt: ASuSku
Der Deutsche Bundestag hat mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen Rechtsverschärfungen in der Dopingbekämpfung beschlossen, weitergehende Wünsche der Opposition am Donnerstag aber abgelehnt. Kernpunkt der Neuregelung ist die Einführung einer so genannten weichen Variante der Besitzstrafbarkeit. Danach ist es verboten, besonders gefährliche Arzneimittel wie Anabolika, Hormonpräparate und Antiestrogene in größeren Mengen "zu Dopingzwecken im Sport zu besitzen". Die Mengen sollen zum Jahresende in einer Rechtsverordnung der Bundesregierung festgelegt werden.
"Effektivste Form der Dopingbekämpfung"
Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) erklärte bei der zweiten und dritten Lesung des Gesetzentwurfs im Plenum, nach wie vor sollte der organisierte Sport das aktive Dopen von Athleten sanktionieren und bei positiven Proben die zweijährige Regelsperre aussprechen. Dies sei die effektivste Form der Dopingbekämpfung. "Wir legen heute Ergänzungen dazu vor, weil das Doping hochkriminalisiert ist", sagte Schäuble. "Mit den neuen Rechtsnormen kann das Bundeskriminalamt eingreifen, und es können auch Telekommunikationsüberwachungen eingeleitet werden, damit wir die hochkriminellen Strukturen bekämpfen können."
Das "Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung des Dopings im Sport", das die Bundesregierung eingebracht hatte, wird frühestens Mitte Oktober in Kraft treten. Der Bundesrat muss zuvor am 21. September das so genannte Artikelgesetz, das Änderungen im Arzneimittelgesetz und Bundeskriminalamtgesetz vorsieht, zur Kenntnis nehmen.
"Minimalisten-Gesetz"
"Das ist ein großer Schritt nach vorn", erklärte der Sportausschuss-Vorsitzende Peter Danckert (SPD). Er und andere Debattenredner der Koalitionsfraktionen wiesen die Kritik der Opposition zurück, es handele sich um ein Minimalisten-Gesetz: "Für Rechtsnormen braucht man in der parlamentarischen Demokratie Mehrheiten und Partner, die es auch umsetzen wollen. Die Diskussionen über Verbesserungen in der Dopingbekämpfung werden weiter anhalten. Je nachdem, wie sich die Entwicklung in der Sportwelt vollzieht, werden wir als Parlament nachzubessern haben." Das Gesetz sieht eine Überprüfung des Maßnahmenpakets spätestens 2012 vor.
Für Bündnis 90/Die Grünen bilanzierte der sportpolitische Sprecher Winfried Hermann, es gebe zwar "bescheidene Verbesserungen", dennoch finde das Gesetz keine entscheidenden modernen Antworten auf den "Dopingsumpf im Radsport und in anderen Sportarten. Der Sportler wird vom Gesetz der Großen Koalition, das ein Anti-Dealing-Gesetz im ersten Stadium ist, völlig ausgenommen", urteilte Hermann. Der Grünen-Antrag, in das Strafgesetzbuch einen Tatbestand Sportbetrug aufzunehmen, wurde wie schon am Mittwoch im Sportausschuss abgelehnt.
"Die vom Parlament beschlossenen Rechtsverschärfungen bedeuten eine substanzielle Verbesserung im Kampf gegen Doping", kommentierte dagegen der Generaldirektor des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB), Michael Vesper. Der Strafrahmen sei vom Gesetzgeber verschärft worden, die Ermittlungsmöglichkeiten der Strafverfolgungsbehörden würden verbessert, und das Bundeskriminalamt könne nunmehr verstärkt gegen die internationale Bandenkriminalität in der Doping-Szene tätig werden, unterstrich Vesper. (Holger Schück, dpa)
Quellenangabe:n24.de
Bildnachweis:-
gelesen:839{BANNER_PN_QUER}
|
 |